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13.12.2022 - S 26 AS 1279/18 - Prognoseentscheidung nach § 22 Abs. 2 SGB II bei selbst bewohntem Eigenheim

Datum der Entscheidung
13.12.2022
Aktenzeichen
S 26 AS 1279/18
Normen
§ 22 Abs. 2 SGB II
§ 22 Abs. 1 SGB II
Rechtsgebiet
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Schlagworte
Angemessene Kosten der Unterkunft
Prognose
Instandhaltung und Reparatur
Selbstbewohntes Eigenheim
Hilfebefürftigkeit
Mieteinnahmen
Untervermietung
Fälligkeitsmonat
Leitsatz
Eine Prognoseentscheidung nach § 22 Abs. 2 SGB II ist nicht mehr vorzunehmen, wenn zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung der maßgebliche Prognosezeitraum bereits abgelaufen ist (Anschluss an LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 8. Oktober 2020 - L 5 AS 742/16). Es sind sodann die tatsächlichen Kosten der Unterkunft zu berücksichtigen.

Aufwendungen nach § 22 Abs. 2 SGB II sind auch dann anzuerkennen, wenn nicht zu erwarten ist, dass über den gesamten Zeitraum (Antragsmonat sowie den darauffolgenden elf Kalendermonaten) existenzsichernde Leistungen nach dem SGB II bezogen werden.
Justiz · Marktplatz mit Rathaus, Dom und Bürgerschaft · Dennis Siegel