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Pressemitteilung des Sozialgerichts Bremen vom 27.02.2023

Tätigkeitsbericht des Sozialgerichts Bremen für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 veröffentlicht. Einführung der elektronischen Akte und Abbau der Altbestände gelungen

Am 27.02.2023 wurde der Tätigkeitsbericht 2023 des Sozialgerichts Bremen durch dessen Direktor, Prof. Dr. Jörg Schnitzler, vorgelegt. Der Tätigkeitsbericht 2023 umfasst die Geschäftsjahre 2021 und 2022.

Prof. Dr. Schnitzler zog in dem Tätigkeitsbericht, trotz mit der anhaltenden Corona-Pandemie
verbundener Probleme, ein positives Fazit über die Arbeit des Sozialgerichts Bremen in den beiden
vergangenen Jahren.

So konnte einerseits der bereits seit längerem vorbereitete Prozess der Einführung der elektronischen
Akte beim Sozialgericht Bremen erfolgreich abgeschlossen werden. Seit Februar 2022 arbeitet das
Sozialgericht Bremen mit der elektronischen Akte als sogenannte führende Akte. Neu eingehende
Post wird also seit diesem Zeitpunkt im Gericht ausschließlich elektronisch bearbeitet. Beim Gericht
klagende Bürger:innen haben allerdings weiterhin die Möglichkeit, mit dem Gericht per Briefpost zu
kommunizieren. Eingehende Briefe werden dann im Gericht gescannt und elektronisch
weiterverarbeitet. Die Einführung der elektronischen Akte lief ohne Zwischenfälle ab, was auch am
großen Engagement und der Aufgeschlossenheit der Mitarbeiter:innen des Sozialgerichts Bremen lag.

Andererseits konnten die beiden vergangenen Jahre, in denen, insbesondere aufgrund der Corona-Pandemie, die Eingangszahlen im Verhältnis zu den Vorjahren relativ niedrig waren, zum Abbau der Altverfahrensbestände genutzt werden. Nachdem noch im Jahr 2019 aufgrund des damaligen
Rekordhochs der Eingänge ein erheblicher Überstand vorlag (6445 Verfahren am 31.12.2019) konnten die Verfahrensbestände zum 31.12.2022 auf 4491 reduziert werden.
Dies entspricht einer Verringerung um 30,6 %.

Der vollständige Tätigkeitsbericht ist auf der Homepage des Sozialgerichts (www.sozialgericht-bremen.de) abrufbar.

Das Sozialgericht Bremen ist zuständig vor allem für Klagen und Eilanträge von Bürger:innen gegen
Sozialleistungsträger (Jobcenter, gesetzliche Krankenkassen, Rentenversicherungsträger,
Berufsgenossenschaften u.a.). Außerdem ist das Sozialgericht z.B. auch noch zuständig für
Streitigkeiten zwischen Sozialleistungsträgern und zwischen Kassenärzten, Krankenhäusern und
Krankenkassen. Örtlich zuständig ist das Sozialgericht Bremen für die ca. 680.000 Menschen, die in
Bremen und Bremerhaven wohnen. Zusätzlich können auch Personen, die zwar nicht im Bundesland
Bremen wohnen, dort aber arbeiten, Klage beim Sozialgericht Bremen erheben. Am Sozialgericht
Bremen sind derzeit insgesamt 19 Berufsrichter:innen und 24 Beamt:innen und Angestellte tätig. Das
Sozialgericht Bremen hat seinen Sitz im Justizzentrum am Wall in Bremen. Mit insgesamt 43 am
Gericht tätigen Mitarbeiter:innen ist das Sozialgericht Bremen das größte Fachgericht im Bundesland
und das größte Gericht im Justizzentrum. Über seine Tätigkeit und Rechtsprechung informiert das
Gericht auf einer eigenen Internetseite (www.sozialgericht-bremen.de).

Ansprechpartner:

Pressesprecher des Sozialgerichts Bremen

Richter am Sozialgericht Dr. Marius Loeber
Tel.: 0421/361-96982
Fax: 0421/361-6911
E-Mail: pressestelle@sozialgericht.bremen.de
Post: Pressestelle
Sozialgericht Bremen
Am Wall 198
28195 Bremen